WFG-Förderprogramm zur Unterstützung von Tourismus und Einzelhandel nach Corona

Die wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie sind gravierend. Auch die Kreisebene unternimmt große Anstrengungen, damit die Schäden möglichst gering bleiben. Die CDU-Kreistagsmitglieder aus dem Gebiet der VG Weißenthurm weisen daher die örtlichen Unternehmen auf ein Unterstützungsangebot der WFG am Mittelrhein mbH hin: Die Förderrichtlinie „Re-opening Marketingoffensive Gastronomie, Tourismus und Einzelhandel im Landkreis Mayen-Koblenz“. Zielsetzung des neuen Programms ist es, Unternehmen der Gastronomie- und Tourismusbranche sowie des Einzelhandels bei der Realisierung von kooperativen Marketingmaßnamen zur Bewältigung der Corona-bedingten Umsatzverluste zu unterstützen. Der Zuschuss beträgt 50 % der Kosten, max. 7.500 €. Die Mindestinvestition beträgt 1.000 €. Die zu fördernden Maßnahmen sollen der Geschäftsbelebung nach Lockerung der Corona-Einschränkungen dienen und in diesem Zusammenhang stehen. Förderfähig sind ausschließlich Marketingaufwendungen, wie z.B. Agenturaufwendungen, Printprodukte (Flyer, Rollup, etc.), Werbeanzeigen (print, online), Social-Media-Kampagnen, Blogs, Videos, Apps etc. sowie Werbemittel. Wie die Kreistagsmitglieder Horst Hohn (Geschäftsführer der CDU-Kreistagsfraktion), Thomas Przybylla und Selina Reim mitteilen, ist das Förderprogramm bis zum 31.10.2020 befristet. Eine möglichst frühzeitige Antragstellung wird daher empfohlen. Wichtig ist auch, die Information, dass Anträge von Einzelunternehmen nicht förderfähig sind. Es müssen sich in der Regel fünf Partner zu einer Kooperation zusammenschließen.

Nähere Informationen über das Programm gibt es hier.